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Jahressteuergesetz 2026 – geplante Anpassung bei der Unternehmensbewertung

In der aktuellen Stellungnahme des Bundesrates zum Jahressteuergesetz 2026 schlägt der Bundesrat vor, den Kapitalisierungsfaktor für schenkungsteuerliche und erbschaftsteuerliche Unternehmensbewertungen im vereinfachten Ertragswertverfahren von aktuell 13,75 an das aktuelle Zinsniveau anzupassen. Aus dem Gesetzentwurf ergibt sich, dass sich der Kapitalisierungsfaktor auf Basis der Daten für 2026 zunächst reduzieren würde. Folglich würden sich die schenkungsteuerlichen und erbschaftsteuerlichen Unternehmenswerte reduzieren. Die Quoten für schädliches Verwaltungsvermögen und Finanzmittel könnten sich jedoch erhöhen. Bei geplanten Unternehmensübertragungen muss die Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens daher beobachtet werden. Sobald sich die Pläne des Gesetzgebers konkretisieren, melden wir uns mit einem Update.