Vorteile der Selbstanzeige – warum sie für alle Beteiligten sinnvoll ist
Trotz aller Kritik und Verschärfungen bietet die Selbstanzeige erhebliche Vorteile – sowohl für den Staat als auch für den Steuerpflichtigen.
1. Fiskalischer Nutzen und Aufklärung
Die Selbstanzeige ist ein wirksames Instrument, um bisher verborgenes Vermögen aufzudecken und Einnahmequellen dauerhaft in die reguläre Besteuerung zu überführen. Denn durch eine strafbefreiende Selbstanzeige fließen dem Staat auch nach der Anzeige weiter Steuereinnahmen zu, anders als nach einer Verurteilung.
Ohne die strafbefreiende Selbstanzeige müsste die Steuerfahndung jeden Fall zunächst entdecken und anschließend mühsam selbst aufklären, oft über Jahre und mit grenzüberschreitenden Ermittlungen – mit deutlich höherem Aufwand und teils ungewissem Ausgang. Einspruchs- und finanzgerichtliche Klageverfahren würden deutlich steigen, sodass sich die strafrechtliche Beendigung deutlich in die Länge zöge. Hinzu kommt der sich über alle Bereiche der Steuerverwaltung erstreckende Mangel an Personal mit weiter stark steigender Tendenz. Möge die KI durch die Auswertung von Zahlen Hinweise für eine mögliche Steuerverkürzung und die Einleitung von Steuerstrafverfahren ermöglichen, so bedarf jedoch die weitere Bearbeitung des Verfahrens Sachkompetenz im Straf- und materiellen Steuerrecht. Auch die Akzeptanz der Bürger von Bearbeitungen durch die KI, die zu einer Vorbestrafung führen können, dürfte schwer vermittelbar sein und birgt eine Vielzahl von Risiken. Die Sachbearbeitung der eingeleiteten Steuerstrafverfahren bedarf einerseits umfassender Straf- und steuerrechtlicher Kenntnisse sowie andererseits zumindest auch einer gewissen Empathie. Dies umso mehr, als die Hürden für die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens aufgrund des geltenden Legalitätsprinzips extrem niedrig sind. Nachdem der Ausgang eines Steuerstrafverfahrens für die Bürger existentielle Bedeutung hat, sollte die Politik besser keine Gedanken darauf verschwenden, die Sachbearbeitung auf die künstliche Intelligenz verlagern zu wollen.
2. Rückkehr zur Steuerehrlichkeit und psychische Entlastung
Eine erfolgreiche Selbstanzeige befreit den Betroffenen von einer langjährigen psychischen Belastung und führt dauerhaft in die Steuerehrlichkeit zurück. Wer seine Steuerhinterziehung nicht offenlegt, bleibt dagegen häufig dauerhaft erpressbar – etwa durch Mitwisser oder frühere Geschäftspartner. Die von der Politik zu Felde geführten Fehlanreize bestehen in der Gesamtschau nur sehr bedingt. Die ganz großen Fische (z. B. Beteiligte an sog. Umsatzsteuer-Karussellen) haben bereits in der Vergangenheit nicht von dem Rechtsinstitut der Selbstanzeige Gebrauch gemacht.
3. Historische Bedeutung der Selbstanzeige
Die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige besteht in Deutschland seit über 100 Jahren.
Das Recht zur strafbefreienden Selbstanzeige existiert bundes- bzw. reichseinheitlich seit Inkrafttreten der Reichsabgabenordnung 1919 (§ 374 RAO).
1931 wurde die Regelung als § 410 fortgeführt, später als § 395 und schließlich 1976 in die heutige Abgabenordnung als § 371 AO übernommen.
Diese lange Tradition zeigt: Der Gesetzgeber hat die Selbstanzeige nie als bloße „Rechtswohltat“, sondern als pragmatisches Instrument verstanden, um verdeckte Steuerquellen zu erschließen und Steuerehrlichkeit zu fördern.
Ähnliche Konzepte gibt es auch in anderen Ländern, etwa in der Schweiz und Österreich, wo die Selbstanzeige ebenfalls eine zentrale Rolle bei der Rückkehr zur Steuerehrlichkeit spielt. Auch das Kartellrecht kennt mit der Kronzeugenregelung eine vergleichbare Regelung.